Nicht jede Verurteilung führt zu einer Haftstrafe. Statt einer solchen kann Bewährungshilfe vom Gericht angeordnet werden. Die Aufgabe der Bewährungshilfe ist resozialisierender und entkriminalisierender Natur; bereits verurteilte Straftäter sollen zu einem neuen Anfang in unserer Gesellschaft im Sinne einer Integration anstatt deren Ausgrenzung verholfen werden, die sie von der Begehung neuerlicher strafbarer Handlungen abhalten soll. Zu diesem Zwecke ordnet das Gericht betroffenen Personen Bewährungshelfer zu. Diese helfen bei der Suche einer geeigneten Wohnung und Beschäftigung und unterstützen den Betroffenen bei der Bewältigung von Behördenwegen und Alltagsschwierigkeiten. Hierzu gehören die Beratung und Lösung bei allen die Resozialisierung betreffenden Fragen und Problemen, andererseits aber auch die Überwachung und Kontrolle insbesondere der vom Gericht erteilten Auflagen und Weisungen. Das Gericht wird über den Bewährungsverlauf regelmäßig unterrichtet. Die Bewährungshilfe ist eine zweite Chance für einen verurteilten Straftäter sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken, wobei die Justiz eine Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Personen übernimmt.