Die Fussfessel (elektronisch überwachter Hausarrest)
Strafgefangene können seit 1. September 2010 unter gewissen gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ihre Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Es besteht für einen Strafgefangenen die Möglichkeit, einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest beim Leiter des Gefängnisses, das im Sprengel des Landesgerichtes liegt, in dem auch die Unterkunft des Strafgefangenen oder Verurteilten liegt, zu stellen. Wird die Fussfessel … Read more