Das Geständnis ist das freiwillige Zugeben eines bestimmten Sachverhaltes, das dem Gestehenden zur Last gelegt wird. In Deutschland existiert in Zivil- und Strafprozessen die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen Beschuldigten, Richter und der Staatsanwaltschaft. In Österreich besteht offiziell keine solche Vereinbarungsmöglichkeit im Sinne einer Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und dem Strafverteidiger. In Österreich ist ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund bei der Strafbemessung. Ein Strafverfahren darf aber nicht zur schauspielerischen Bühne verkommen: Ein erfahrener Strafrichter erkennt nach wenigen Minuten, ob ein Beschuldigter lügt, prozessual instruiert oder, und so sollte es auch sein, mit eigenen Worten die begangenen Handlungen zutiefst bereut. Es ist für den Richter mit Sicherheit von großer Bedeutung, ob der Beschuldigte den Sachverhalt bloß unter prozessualem Druck zugibt, oder ob erkennbar ist, dass der Beschuldigtem das Fehlverhalten wirklich eingesehen hat und ehrlich bedauert.