Privatkonkurs

Es besteht die Möglichkeit, dass Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr zahlen können, beim jeweiligen Bezirksgericht einen Antrag auf Schuldenregulierung stellen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn gegen den Schuldner zahlreiche Exekutionen anhängig sind. Bei Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens werden alle Exekutionen und der Zinslauf gestoppt.

Zweck des Schuldenregulierungsverfahrens, umgangssprachlich als Privatkonkurs bezeichnet, ist es, eine endgültige finanzielle Lösung zwischen Schuldner und Gläubigern und zu finden.

Zu den Voraussetzungen, um ein Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, zählen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sowie die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen. 

Wenn ein pfändbares Einkommen vorliegt, muss den Gläubigern ein Zahlungsplan angeboten werden, welcher dem Einkommen des Schuldners der kommenden fünf Jahre entspricht. Der Zahlungsplan gilt als angenommen, wenn er von der Mehrheit der Gläubiger angenommen wird. Der Schuldner ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei. 

Bei Nichtannahme des Zahlungsplans besteht die Möglichkeit einer Entschuldung im Abschöpfungsverfahren: über die Dauer von fünf Jahren wird der pfändbare Teil des Einkommens einbehalten. Danach erfolgt die Restschuldbefreiung und der Schuldner ist seine Schulden endgültig los.

+43 650 27 26 150