Familienrecht

Das Familienrecht ist eine Kategorie des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Eine der wichtigsten Fällen des Familienrechts sind in meiner täglichen Praxis das Eherecht, die Scheidung und anschließende Vermögensaufteilung.  Im österreichischen Eherecht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Dies bedeutet, dass jeder Ehepartner auch während aufrechter Ehe Eigentümer des Vermögens bleibt, welches in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben wurde. Jeder einzelne Ehepartner verwaltet das eigene Vermögen selbst und haftet nur für die eigenen Schulden. Erst im Falle einer Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Von der Aufteilung ausgenommen sind Sachen, die von den Eheleuten in die Ehe eingebracht, im Zuge einer Erbschaft erworben oder von Dritten geschenkt wurden sowie dem persönlichen Gebrauch des Ehepartners allein oder der Ausübung eines Berufes dienen.

Um Streitigkeiten bei einer Scheidung von vornherein vorzubeugen, sollte vor allem bei einem Ungleichgewicht der Vermögenslage der Ehepartner vor Eheschließung ein Ehevertrag errichtet werden, da bei einer späteren Scheidung oft nicht erkennbar ist, welche ehelichen Güter und Ersparnisse während aufrechter Ehe erstanden oder angespart und welche vorab in die Ehe eingebracht wurden. Besitzfragen sind im Nachhinein oft schwer beweisbar. Im Lauf einer Ehe ist es immer schwer nachzuweisen, wer was bezahlt hat und wer etwas in die Ehe eingebracht hat. Im Ehevertrag sollte daher genau festgelegt sein, wer welches Vermögensgut in die Ehe einbringt. Es ist wichtig dieses Vermögensgut auch wertmäßig zu beziffern. Ein Ehevertrag kann daher helfen, bei einer Scheidung nachzuweisen, wie viel Geld während aufrechter Ehe gemeinsam verdient wurde und wie viel Geld vor der Ehe verdient worden ist und was konkret in die Ehe eingebracht wurde. 

Auch wenn Sie nicht vorhaben zu heiraten und eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen, sollten Sie einen Partnerschaftsvertrag errichten lassen; Sinn und Zweck ist der gleiche wie bei einem Ehevertrag. Eheverträge sind in Österreich leider immer noch die Ausnahme als die Regel. Viele Eheleute gehen oft sehr unbedacht eine Ehe ein, ohne die Konsequenzen einer Scheidung in Betracht zu ziehen. Daher sollte man vor Eheschließung unbedingt einen Ehevertrag errichten, damit Sie in schlechten Zeiten rechtlich abgesichert sind.

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