Fremdenrecht

Sie brauchen Hilfe in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen? Ich berate und vertrete zielgerichtet und effektiv in allen Angelegenheiten des Fremdenrechts und Asylverfahrens sowie in Abschiebehaftverfahren sowie Straftaten mit ausländerrechtlichem Bezug. Ebenso vertrete ich Sie bei der Erlangung der österreichischen Staatsangehörigkeit und der Einbürgerung sowie einer Niederlassungserlaubnis.

Das Fremdenrecht regelt die Stellung von Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Gegenstände des Fremdenrechts sind Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbstätigkeit , Integration und Familienzuzug. Es wird insbesondere zwischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatenangehörigen unterscheiden.

An die Erteilung des Aufenthaltstitels werden sehr strenge gesetzliche Anforderungen gestellt. Fremde benötigen für die Einreise und den Aufenthalt ein gültiges Reisedokument sowie einen Sichtvermerk. Ausnahmen bestehen aufgrund zwischenstaatlicher Übereinkommen und besonderer bundesgesetzlicher Bestimmungen. EU-Bürger benötigen einen Reisepass, aber nicht zwingend einen Sichtvermerk und haben unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen sogar ein Aufenthaltsrecht. Es existieren besondere Aufenthaltstitel für bestimmte Arbeitskräfte: „Rot-Weiß-Rot-Karte“, „Rot-Weiß-Rot-Karte-plus“ und „Blaue Karte EU“.

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