Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf Wirtschaftskriminalität. Delikte der Wirtschaftskriminalität sind insbesondere Korruptions-, Insolvenz-, Untreue-, Betrugs- und Steuerstraftaten. Dazu gehören aber auch alle Delikte, bei denen eine Tatbeteiligung im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung erfolgt oder das Wirtschaftsleben oder die Allgemeinheit geschädigt wird, wie dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bankrecht, Devisen-, Steuer- und Zollrecht.

Infolge meist hoher Schäden drohen bei Wirtschaftsstraftaten auch Ersttätern oft empfindliche Freiheitsstrafen ohne die Möglichkeit einer Strafe auf Bewährung. Angesichts der schwierigen juristischen Tatbestände und oftmals komplexer Sachverhalte bedarf es im Wirtschaftsstrafrecht spezifischer Fachkenntnisse, um den regelmäßig anspruchsvollen Anforderungen an eine Strafverteidigung zu genügen.

Wirtschaftsrecht

Meistens beginnt die Strafverfolgung mit einer Büro- oder Hausdurchsuchung. Es werden dabei PCs und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und sichergestellt Diese Maßnahmen beeinträchtigen auf schwerwiegende Art und Weise den regelmäßigen Geschäftsbetrieb und den Ruf des Unternehmers. Ein eingeleitetes Strafverfahren kann existenzgefährdende Folgen für das Unternehmen haben. Oftmals entstehen hier durch Unwissen oder den ersten Schock Fehler. Hier sollte schnellstmöglich gehandelt werden und ein Rechtsanwalt mit strafrechtlicher Spezialisierung kontaktiert werden.

Gleichzeitig bei Einleitung eines Strafverfahrens erfolgt meist eine Betriebsprüfung, eine Steuerfahndung oder die Einleitung eines steuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Gerade in diesem Anfangsstadium werden die Weichen für den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens gestellt. Eine unbedachte verbale Entgleisung oder gar die Einvernahme ohne Beisein eines Rechtsanwaltes ohne Kenntnis strafrechtlich relevanter Hintergründe, kann nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten.Bei Wirtschaftsstrafverfahren ist es daher erforderlich, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen um bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine zielgerichteteVerteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht kann sich der Betroffene nicht auf eine schwierige Kindheit oder die Herrschsucht seiner Gattin herausreden.

Es gilt hier eine spezielle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Zusätzlich ist es erforderlich entlastende Sachverhalte und Beweise zu sammeln.Mit einer schnellen Kontaktaufnahme zu den Finanzbehörden, der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden durch einen strafrechtlich geschulten Rechtsanwalt kann in den meisten Fällen ein Strafverfahren abgekürzt werden. Oft gelingt es, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Je früher ein Rechtsanwalt beauftragt wird, desto eher gelingt es auch, mediale Vorverurteilung zu vermeiden um die Reputation sowie das berufliche Fortkommen des Unternehmers zu bewahren.

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