Anklageschrift und Strafantrag

Liegen genügend Anhaltspunkte nach dem Ermittlungsverfahren für eine Verurteilung vor, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten. Mit Zusendung eines Strafantrags oder der Anklageschrift an das Gericht beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Verhandlung. Der Strafantrag bzw. die Anklageschrift wird dem Beschuldigten, der mit der Zustellung sodann vom Beschuldigten zum Angeklagter wird, vom Gericht persönlich zugestellt. Sollten Sie einen Strafantrag oder eine Anklageschrift erhalten, sollten Sie daher sofort einen Rechtsanwalt beauftragen, dass dieser tätig wird und ihre Rechte wahrnimmt. Die Staatsanwaltschaft hat bereits im Strafantrag Beweismittelanträge für die Hauptverhandlung zu stellen, die Staatsanwaltschaft muss anführen, welche Zeugen oder sonstigen Beweise es beantragt. Anders als bei der Anklageschrift steht dem Beschuldigten beim Strafantrag keine Einspruchsmöglichkeit zu. Die Hauptverhandlung findet vor einem Strafgericht statt, dies kann, je nach der Schwere des Delikts, das Bezirksgericht oder das Landesgericht sein. Am Bezirksgericht entscheidet stets ein Einzelrichter. Am Landesgericht entscheidet entweder der Einzelrichter, das Schöffengericht oder das Geschworenengericht. 

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