Bewährung

In Österreich und in der Schweiz verwendet man den Ausdruck „bedingte Strafe“. Freiheitsstrafen werden auf Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit (mindestens einen Tag und höchstens 20 Jahre) verhängt. Sie können bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit, zumeist für die Dauer von drei Jahren, bestimmt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe muss sofort verbüßt werden.

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