Immer wieder werde ich gefragt, ob die Covid-19 Impfung erzwungen werden kann oder auf freiwilliger Entscheidung beruht. Hier nun die Antwort: Die Bundesregierung hat in zahlreichen Aussendungen immer wieder erklärt, dass jede Person, die sich impfen lassen möchte, sich freiwillig auch impfen lassen kann. Ein durchsetzbarer Zwang kennt die Rechtsordnung auch bei der Coronaschutzimpfung nicht. Vorrangig gilt es diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken, das sind daher Erwachsene und insbesondere Personen höheren Alters. Planmäßig sollen daher zuerst ältere Personen geimpft werden, wobei die Reihung nach den ältesten Personen und denjenigen, die in Spitälern aufhältig sind oder in Altenheimen wohnen, vorgenommen werden, um dann schrittweise auch die Impfung für alle Personen zu ermöglichen, die eine Impfung freiwillig auch wünschen. Eine Präferenz zu einem bestimmten Impfwirkstoff kann zwar geäußert werden, derzeit gibt es aber kein durchsetzbares Recht, sich mit dem Impfstoff einer bestimmten Pharmafirma impfen zu lassen. Zudem werden die verschiedenen Impfstoffe zu unterschiedlichen Zeiten nach Österreich gelangen, sodass eine freie Wahl auch auf Grund der jeweiligen Verfügbarkeit nicht möglich sein wird.