Seit Einführung des Fremdenrechtspakets 2005 wird die Scheinehe als „Aufenthaltsehe“ bezeichnet. Eine Aufenthaltsehe ist eine grundsätzlich formal auf dem Papier zwar gültige Ehe, die jedoch einzig und allein zu dem Zweck geschlossen worden ist, dem anderen Ehepartner einen rechtlichen Vorteil zu verschaffen. Meistens werden solche Ehen geschlossen, um dem Ehepartner einen Daueraufenthalt oder eine Arbeit in Österreich zu ermöglichen und sich dann, nachdem der Ehepartner einen Daueraufenthalt erhalten hat, wieder scheiden zu lassen.
Die Aufenthaltsehe ist daher eine Verbindung zweier Menschen, bei der von Beginn an keine gemeinsame Lebensführung angestrebt wird, sondern die lediglich den Zweck hat, bezüglich der angeblich gemeinsamen Lebensführung einen privilegierten Aufenthaltsstatus für den ausländischen Partner zu erschleichen, der diesem ansonsten nicht zustehen würde und anders nicht zu erlangen wäre um somit die Behörde zu täuschen. Bekannt sind das Eingehen von Scheinehen gegen eine hohe Geldsumme oder die bloße Ermöglichung eines Wohnbedürfnisses.
Selbst bei einem gemeinsamen Haushalt ist es nicht immer gegeben, dass es sich um eine echte Ehe im Sinne der österreichischen Rechtsordnung und eine Ehe im Sinne des Art. 8 EMRK handelt. Sehr häufig kommt es vor, dass beide Verheiratete jahrelang zusammen leben und sich die Wohnung teilen, aber ansonsten nicht wie Mann und Frau miteinander, sondern eher wie zwei gute Freunde nebeneinander leben, beispielsweise zwei Schlafgelegenheiten in der Wohnung vorhanden sind.
Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Ehe automatisch zu einem Aufenthaltstitel oder einer Arbeit führt. Dem ist jedoch nicht so. Meist wird die Behörde hellhörig, wenn sich beide Ehepartner nach sehr kurzer Zeit scheiden lassen oder wenn der Altersunterschied zwischen den Verheirateten sehr groß ist. Bei einem Verdacht auf Aufenthaltsehe wird dann die Fremdenpolizei mit der weiteren Erhebung des Sachverhalts betraut, deren Beamte frühmorgens die Wohnung beider Eheleute besuchen, die beiden Ehepartner und Nachbarn befragen und Fotos der Wohnung machen. Peinlich wird es dann, wenn keine Fotos der Hochzeit vorgezeigt werden können oder keine Beweise für gemeinsame Urlaube und auf dem Reisepass keine gemeinsamen Reisen erkennbar sind.
Es dauert dann nicht lange und die Behörde leitet ein Verfahren ein, in welchem dann der Aufenthaltstitel auch nach vielen Jahren Aufenthalts in Österreich entzogen wird. Die Konsequenzen für einen Fremden, der eine Ehe geschlossen, sich für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung auf die Ehe beruft, aber mit dem Ehegatten kein gemeinsames Familienleben geführt hat, sind dramatisch. Es kann von der Behörde ein bis zu fünfjähriges Aufenthaltsverbot erlassen werden.