Eine absolut vorbildliche Einrichtung der österreichischen Gesetzgebung. Straftäter, welche nur aufgrund Ihrer Drogen- oder Alkoholsucht Straftaten begangen haben, können anstelle der Strafe eine Therapie beantragen, welche in der Regel auch vom Gericht gewährt wird. Therapie statt Strafe ist eine besondere Form des Strafaufschubs, die bei Verurteilungen wegen Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz oder damit zusammenhängenden Beschaffungsdelikten vorgesehen ist. Einem an ein Suchtmittel gewöhnten Verurteilten ist ein Aufschub des Vollzuges zu gewähren, bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens 2 Jahren. Das Gericht kann den Aufschub davon abhängig machen, dass sich der Verurteilte einer gesundheitsbezogenen Maßnahme, oder einer stationären Therapie unterzieht. Er wird von einem mit Fragen des Suchtmittelmißbrauchs hinreichend vertrauten Sachverständigen aus dem Gebiet der Psychiatrie oder der klinischen Psychologie untersucht. Das Gericht kann vom Verurteilten Bestätigungen über den Beginn und den Verlauf der gesundheitsbezogenen Maßnahme fordern. Wenn die gesundheitsbezogene Maßnahme erfolgreich absolviert wurde, so hat das Gericht die unbedingte Geld- oder Freiheitsstrafe in eine bedingte mit einer Probezeit umzuwandeln.