Eine Vielzahl von Strafverfahren wird heute mittels Diversion beendet. Dank der Diversion muss die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin jedem Verdacht der Begehung eines Offizialdelikts nachgehen, aber nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen.
Die Diversion ermöglicht, ein Strafverfahren zu beenden, ohne dass ein förmliches Strafverfahren durchgeführt und ein Urteil gefällt werden muss.
Diversion ist die Möglichkeit, das Strafverfahren nicht durchzuführen, wenn der Beschuldigte eine vom Staatsanwalt vorgeschlagene Diversionsform annimmt und gegebenenfalls Schadenswiedergutmachung in bestimmter Höhe leistet.
Die Diversion kann im Stadium des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, was zur Folge hat, dass die Anklageerhebung unterbleibt und es somit nicht zu einem Gerichtsprozess kommt. Falls es dennoch zur Anklage kommt, besteht noch die Möglichkeit im Gerichtsverfahren einen Diversionsantrag zu stellen.
Der Beschuldigte gilt bei einer Diversion weiterhin als unbescholten. Ein Strafregistereintrag entfällt.